Schönen guten Tag,
Sie suchen einen Mathematik-Nachhilfelehrer oder Lese-Rechtschreib-Förderung für Ihr Grundschul-Kind?
Gerne stehe ich Ihnen zur Verfügung.
Über Mich:
Fachkompetenz:
- Mehrjährige Erfahrung in der Hausaufgabenbetreuung
- Erfahrung im Bereich Literatur
Pädagogische Kompetenz:
- Ausbildung zum staatlich anerkannten Kinderpfleger
- Staatlich geprüfter Sozialassistent
- 10+ Jahre Erfahrung im Umgang mit Kindern
Ich freue mich auf Ihre Zuschrift.
Geforderter Preis | 14,00 € pro Stunde |
Gute Arbeit für faire Preise!
Erstes Kennlerngespräch: Kostenfrei* **
Grundpreis/Std.: 14€
Gesetzlicher Zuschlag Sontagsarbeit: 50% in der Zeit von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr. Wurde die Arbeit bereits am Sonntag begonnen, verlängert sich diese zuschlagsfähige Arbeitszeit auf den anschließenden Montag bis 04:00 Uhr morgens.
Gesetzlicher Nachtzuschlag zwischen 20 und 6 Uhr: 25%
Wenn die Nachtarbeit vor 00:00 aufgenommen wurde, erhöht sich dieser Zuschlagsatz bis 04:00 Uhr auf 40%.
Gesetzlicher Feiertagszuschlag 125%
gilt am 01. Januar (Neujahr), Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag, der 01. Mai (Maifeiertag), Christi Himmelfahrt, Pfingstsonntag und Pfingstmontag, der 03. Oktober (Tag der deutschen Einheit), 31. Oktober (Reformationstag), der 25. und 26. Dezember (Weihnachten) sowie Silvester in der Zeit von 14:00 – 24:00 Uhr.
An- und Abfahrtskosten-Pauschale**
Neverin: Kostenfrei
bis 15km: 30€
bis 30km 50€
* An- und Abfahrtskosten-Pauschale kann anfallen
** Entfällt, wenn Sie den Transport organisieren
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Tarif
Geforderter Preis | 14,00 € pro Stunde |
Gute Arbeit für faire Preise!
Erstes Kennlerngespräch: Kostenfrei* **
Grundpreis/Std.: 14€
Gesetzlicher Zuschlag Sontagsarbeit: 50% in der Zeit von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr. Wurde die Arbeit bereits am Sonntag begonnen, verlängert sich diese zuschlagsfähige Arbeitszeit auf den anschließenden Montag bis 04:00 Uhr morgens.
Gesetzlicher Nachtzuschlag zwischen 20 und 6 Uhr: 25%
Wenn die Nachtarbeit vor 00:00 aufgenommen wurde, erhöht sich dieser Zuschlagsatz bis 04:00 Uhr auf 40%.
Gesetzlicher Feiertagszuschlag 125%
gilt am 01. Januar (Neujahr), Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag, der 01. Mai (Maifeiertag), Christi Himmelfahrt, Pfingstsonntag und Pfingstmontag, der 03. Oktober (Tag der deutschen Einheit), 31. Oktober (Reformationstag), der 25. und 26. Dezember (Weihnachten) sowie Silvester in der Zeit von 14:00 – 24:00 Uhr.
An- und Abfahrtskosten-Pauschale**
Neverin: Kostenfrei
bis 15km: 30€
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* An- und Abfahrtskosten-Pauschale kann anfallen
** Entfällt, wenn Sie den Transport organisieren